Resilienzmanagement

Neue Richtlinien zur Zielerreichung:

Wie bereits den Medien zu entnehmen war, wurde das Energieeffizienzgesetz im Nationalrat beschlossen und am 11. August 2014 im Bundesgesetzblatt kundgemacht – es trat mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Damit werden Energielieferanten jährlich ab 1.1.2015 zur Einhaltung von Energieeinsparungsmaßnahmen in Höhe von 0,6% des Energieabsatzes an den Endkunden des Vorjahres verpflichtet.

„Ausgewogenes Gesetz unterstützt effizienteren Einsatz von Energie, höhere Versorgungssicherheit und weniger Abhängigkeit von Energie-Importen“, so Mitterlehner

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Energieeffizienz pro Jahr um 1,5 Prozent gesteigert werden soll. Abgeleitet davon soll der heimische Endenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 1.050 Petajoule stabilisiert werden, das ist um 50 Petajoule ambitionierter als bisher. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine Mischung aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem.

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--- Energieeffizienzrichtlinien und Umsetzung

Für die Grüne Klubobfrau Eva Glawischnig handelt es sich um ein „äußerst gelungenes Gesetz“. Immerhin sei das „Naturgesetz“, dass der Energieverbrauch jährlich steige, gebrochen, so Glawischnig.